Archiv
Am 25. April 2001 hat die Bundesregierung den ersten Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Mit diesem Bericht begann die kontinuierliche Berichterstattung über Fragen der sozialen Integration und der Wohlstandsverteilung in Deutschland.
Bisher sind vier Armuts- und Reichtumsberichte erschienen. Diese Berichte, alle Begleitgutachten und die grundlegenden Beschlüsse sowie Plenardebatten des Deutschen Bundestages finden Sie hier im Archiv.
Der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht hat sich erstmals an wesentlichen Stationen des Lebensverlaufs orientiert und entscheidende Übergänge für erfolgreiche Teilhabe in der jeweiligen Lebensphase analysiert. Der Fokus des Berichtes lag auf den frühen Lebensjahren (Kindheit und Jugend).
Der Dritte Armuts- und Reichtumsbericht konzentrierte sich stärker als seine Vorgänger auf das Konzept der Teilhabe- und Verwirklichungschancen und richtete daran seine Analyse aus. Zusätzlich ging der Bericht stärker auf die besonderen Lebenslagen und Teilhabechancen ausgewählter Gruppen ein.
Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht hat auf der methodischen Pionierarbeit des Ersten Armuts- und Reichtumsberichts aufgebaut und für die Verstetigung in der Berichterstattung gesorgt. Ergänzt wurde der Bericht durch einen Exkurs zu Armutsrisiken in Übergangsphasen.
Der Erste Armuts- und Reichtumsbericht ist unter dem Leitgedanken entstanden, erstmals seitens der Bundesregierung die soziale Wirklichkeit in Deutschland abzubilden und eine empirische Grundlage für den sozialpolitischen Diskurs zu schaffen.