Der 2. ARB

2. ARB

Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht

Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung basiert auf dem Leitgedanken, dass eine detaillierte Analyse der sozialen Lage die notwendige Basis für eine Politik zur Schaffung sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe ist. Am 19. Oktober 2001 hat der Deutsche Bundestag die Verstetigung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, jeweils zur Mitte einer Wahlperiode einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht hat die Berichterstattung des ersten ARB im Wesentlichen fortgeschrieben. Er bezog sich auf den Berichtszeitraum von 1998 bis 2003 und darüber hinaus. Die Struktur eines Analyseteils (Teil A) und einer Darstellung der von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen und Strategien (Teil B) blieb bestehen. In der Analyse wurden zunächst die Entwicklungen von Einkommen und Vermögen untersucht und die Instrumente der Mindestsicherung beschrieben. Daran hat sich die Darstellungen einzelner Lebenslagen (Bildung, Erwerbstätigkeit, Familie, Gesundheit, Wohnen) sowie die Analyse der Lebenslagen besonders betroffener Personengruppen (Personen mit Migrationshintergrund, Behinderte sowie Menschen in extremer Armut und begrenzt selbsthilfefähige Personen) angeschlossen. Letztere Personengruppe ist nach Aufforderung des Bundestages erstmalig ein eigenes Kapitel gewidmet worden. Außerdem wurden mit dem 2. ARB ein Indikatorentableau und die Betrachtung von Armutsrisiken in Übergangsphasen eingeführt.

Nachfolgend finden Sie die Links zum Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht und begleitend durchgeführter Forschungsvorhaben.

Begleitpublikationen