Auftrag und Ziel

7. ARB

Auftrag und Ziel

Die Bundesregierung ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen vorzulegen. Der Armuts- und Reichtumsbericht ist ein Bericht der Bundesregierung, der in der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt wird.

Gemäß dem Auftrag des Deutschen Bundestages folgt der Bericht vor allem dem Ziel, fundierte Daten über Armut und Reichtum in Deutschland zu liefern. Dabei soll der Bericht der Komplexität und Vielschichtigkeit von Armut und Reichtum Rechnung tragen und Lebenslagen sowie die Verteilung von Einkommen in der Bundesrepublik realistisch darstellen.

Der Bericht trägt zur Verbesserung der Informationslage über Armut und Reichtum bei, indem zum einen bereits vorhandene Informationen auf Bundesebene zusammengeführt und zum anderen neue Erkenntnisse durch die Beauftragung von Forschungsprojekten generiert werden. Doch das Zusammentragen von Informationen ist kein Selbstzweck: Ziel des Berichts ist in letzter Konsequenz die Entwicklung von grundlegenden politischen Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut und Ungleichheit. Auch dient der Bericht mittelbar der Überprüfung früherer politischer Maßnahmen.

Zur wissenschaftlichen Fundierung werden über den gesamten Erstellungsprozess hinweg externe und unabhängige Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Fachgebiete eingebunden - entweder, indem sie konkrete Forschungsprojekte bearbeiten oder indem sie das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten. Organisiert wird dies über das Wissenschaftliche Gutachtergremium, das zu jedem Bericht eingesetzt wird. Auch das Wissen und die Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Akteure wie Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Sozialpartner und anderer Institutionen fließen über den Beraterkreis in den Bericht ein.