Sozialtransfer

Bei sozialen Transferleistungen handelt es sich um einseitige Sozialleistungen des Staats an Nichtstaatliche Stellen, wie beispielsweiße Privatpersonen oder Unternehmen. Das wesentliche Merkmal ist hierbei, dass Transferleistungen keine ökonomische Gegenleistung des Transferempfängers bedingen. Es kann sich dabei sowohl um Geldzahlungen (monetäre Transfers), um Steuersubventionen, als auch um Realtransfers (z.B. Vergabe von Sozialwohnungen, Bildungsangebote) handeln.