Der Bericht


Die Bundesregierung ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen vorzulegen. Bisher sind fünf Berichte erschienen. Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten sind im Archiv zu finden.

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Der 6. ARB

Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt und den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (6. ARB) beschlossen.

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Archiv

Bisher sind sechs Armuts- und Reichtumsberichte erschienen. Die bisher erschienenen Berichte, alle Begleitgutachten und die grundlegenden Beschlüsse des Deutschen Bundestages finden Sie hier im Archiv.

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Hier stehen Ihnen Informationen des Armuts- und Reichtumsbericht als Open Data zur Verfügung.

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