Der Bericht

Die Bundesregierung ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen vorzulegen. Bisher sind fünf Berichte erschienen. Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten sind im Archiv zu finden.

Open Data

Hier stehen Ihnen Informationen des Armuts- und Reichtumsbericht als Open Data zur Verfügung.