Der Bericht
Die Bundesregierung ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen vorzulegen. Bisher sind fünf Berichte erschienen. Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten sind im Archiv zu finden.
Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt und den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (6. ARB) beschlossen.
Bisher sind sechs Armuts- und Reichtumsberichte erschienen. Die bisher erschienenen Berichte, alle Begleitgutachten und die grundlegenden Beschlüsse des Deutschen Bundestages finden Sie hier im Archiv.