A02 Wirkung von Sozialtransfers
Definition
Es handelt sich um die Armutsrisikoquote bezogen auf ein Äquivalenzeinkommen, bei dem die Sozialtransfers im engeren Sinne (d.h. Pensions- und Rentenzahlungen sind in den Sozialtransfers nicht miteingeschlossen) herausgerechnet werden. Diese spezielle Armutsrisikoquote gibt den Anteil von Personen mit einem Einkommen unterhalb von 60 Prozent dieses fiktiven Äquivalenzeinkommens an.
Hinweise zur Interpretation
Der Indikator wird nach Geschlecht, Gebiet (Ost, West), Alter, Haushaltstyp, Erwerbsstatus, Wohnstatus sowie Migrationshintergrund differenziert. Ausgewiesen wird neben der Armutsrisikoquote die Höhe der Reduktion durch die Sozialtransfers. Zu den Sozialtransfers zählen die staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), die Familienleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Pflegegeld und Unterhaltsvorschuss) sowie Wohngeld, nicht jedoch die durch Beitragszahlungen erworbenen Renten- und Pensionsansprüche.
In die Grafiken fließen nicht alle Informationen des Indikators ein.
Quellen: EU-SILC, SOEP