G11 Arbeitslosigkeit

Definition

Die Arbeitslosenquote der Bundesagentur für Arbeit setzt die Zahl der registrierten Arbeitslosen in Beziehung zur Zahl der Erwerbspersonen, d.h. allen Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet, die eine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Summe aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen). Sie misst so die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots. Die zusätzlich ausgewiesene Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) enthält neben den registrierten Arbeitslosen auch Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik oder mit arbeitsmarktbedingtem Sonderstatus wie kurzfristige Arbeitsunfähigkeit oder vorruhestandsähnliche Regelungen.

Hinweis zur Interpretation

Für die Jahre 1995 und 2000 liegen für die Unterbeschäftigung keine Werte nach dem aktuellen Messkonzept vor.

Kurze Phasen der Arbeitslosigkeit beim Übergang von einer Arbeitsstelle zur anderen können ohne große Einschränkungen verlaufen. Diese Form der Arbeitslosigkeit ist auch in Phasen einer Vollbeschäftigung vorhanden. Dauert Arbeitslosigkeit bei einem wichtigen Einkommensbezieher lange Zeit, dann hat das jedoch gravierende Einschränkungen des Haushalts zur Folge. Hier sei auf den Indikator A04 verwiesen, der die Langzeitarbeitslosigkeit zum Thema hat.

Der Indikator wird getrennt nach Geschlecht und Gebiet (Ost, West) ausgewiesen.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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