G16 Beeinträchtigung durch Lärm, Luftverschmutzung
Definition
Der Indikator berichtet über den Anteil derjenigen Haushalte an der Gesamtbevölkerung, die sich durch Luftverschmutzung oder Lärmbelästigung in ihrer Wohngegend stark oder sehr stark beeinträchtigt fühlen. Die Einschätzung erfolgt von Seiten des Haushaltsmitglieds, das den Haushaltsfragebogen ausfüllt.
Hinweise zur Interpretation
Der Indikator wird nach Geschlecht, Gebiet (Ost, West), Siedlungsstruktur (städtischer/ ländlicher Raum), Alter, Haushaltstyp, Erwerbsstatus, Nettoäquivalenzeinkommen in den jeweiligen Gruppen, Wohnstatus (Eigentum, Miete) sowie Migrationshintergrund differenziert. Die entsprechende Frage zur Umweltbelastung wird im SOEP alle 5 Jahre gestellt. Sie lautet: "Wie sehr fühlen Sie sich hier in dieser Wohngegend durch folgende Umwelteinflüsse beeinträchtigt?" Die Vorgaben "durch Lärmbelästigung" und "durch Luftverschmutzung" können von den Befragten mit fünf Bewertungsstufen von "gar nicht" bis "sehr stark" bewertet werden.
In die Grafiken fließen nicht alle Informationen des Indikators ein.
Quelle: SOEP