G06 Behinderung

Definition

Der Indikator beschreibt den Anteil der Männer und Frauen an der Gesamtbevölkerung, die nach amtlicher Feststellung mit mindestens einem Grad der Behinderung von 50 schwerbehindert oder erwerbsgemindert sind. Er wird nach den Kriterien Alter und Geschlecht und dem Nettoäquivalenzeinkommen in den jeweiligen Gruppen differenziert.

In die Grafik fließen nicht alle Informationen des Indikators ein.

Hinweise zur Interpretation

Der Indikator bezieht sich auf die Einkommensverteilung und die Angaben der Befragten zu einer amtlich festgestellten Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung. Bei der Analyse des Zusammenhangs zwischen Einkommen und Grad der Behinderung müssen Alterseffekte berücksichtigt werden, da sich die Einkommensgruppen hinsichtlich ihrer Alterszusammensetzung unterscheiden. Weiterführende Analysen des Robert Koch-Instituts zeigen allerdings auch nach Kontrolle für Altersunterschiede einen Zusammenhang zwischen dem Einkommen und Behinderung. Die dargestellten Einkommensdefizite der Behinderten treten danach im erwerbsfähigen Alter sehr viel deutlicher auf als in früheren oder späteren Lebensphasen.

Quelle: SOEP

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