R05 Einkommensmillionäre

Reichtum

Einkommensmillionäre (R05)

Im deutschen Steuersystem stellt der progressive Einkommensteuertarif sicher, dass mit steigendem zu versteuerndem Einkommen der durchschnittliche Steuersatz steigt. Damit wird dem im Einkommensteuerrecht geltenden Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen. Mit steigender Leistungsfähigkeit - ausgedrückt durch ein zunehmendes Einkommen - soll auch ein größerer Anteil zur Finanzierung des Gemeinwesens erbracht werden.

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Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Anteil an den Steuerpflichtigen 0,03% 0,03% 0,04% 0,05% 0,06% 0,06% 0,07% 0,05% 0,05% 0,06% 0,04% 0,04% 0,05% 0,05% 0,06% 0,06% 0,06%
Anteil an den Einkünften 2,74% 2,53% 2,74% 4,04% 4,35% 4,82% 4,96% 3,24% 3,74% 3,90% 3,35% 3,33% 3,44% 3,69% 3,81% 3,97% 3,91%
Anteil am Aufkommen 5,67% 5,01% 5,48% 7,86% 8,29% 9,22% 8,76% 5,93% 7,05% 7,30% 6,58% 6,49% 6,63% 7,28% 7,48% 7,95% 7,91%

Quelle: Jährliche Einkommensteuerstatistik 2001 - 2011, Lohn- und Einkommensteuerstatistik ab 2012

Definition

Der Indikator basiert auf den Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer bzw. ab dem Jahr 2012 auf der amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik und weist diejenigen Steuerpflichtigen aus, deren Gesamtbetrag der Einkünfte eine Million Euro oder mehr beträgt. Er vermittelt einen realistischen Eindruck zum Umfang des Personenkreises mit sehr hohem Einkommen und zur Höhe der erzielten Einkünfte. Zugleich zeigt er auch den Beitrag, den diese Steuerpflichtigen zum Steueraufkommen leisten.

In die Grafik fließen nicht alle Informationen des Indikators ein.

Hinweise zur Interpretation

Aufgrund der den Steuerpflichtigen zugestandenen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistiken liegen die Angaben mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. 4 Jahren vor.

Die Messung des Einkommens auf Basis der Steuerstatistik hat für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen gehört, dass es sich um eine Vollerhebung der zur Einkommensteuer Veranlagten handelt. Zu den Nachteilen gehört, dass die Untersuchungseinheiten Steuerpflichtige sind (Einzel- und Zusammenveranlagte) und nicht wie in der Sozialforschung üblich Haushalte. Auch wird ein steuerliches und kein ökonomisches Einkommenskonzept zu Grunde gelegt.

Die Einkommensteuerstatistik ist hinsichtlich steuerlicher Belange ausgelegt und berichtet über Steuerpflichtige, die allein oder zusammen veranlagt werden. Der dem Indikator zugrunde gelegte Einkommensbegriff geht vom Gesamtbetrag der Einkünfte aus. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind seit dem Jahr 2009 nur noch teilweise berücksichtigt, da sie aufgrund der Abgeltungssteuer überwiegend nicht mehr zur Einkommensteuer veranlagt werden müssen. Die Grenze eines Gesamtbetrags der Einkünfte von einer Million ist plakativ und lässt sich nicht aus systematischen Überlegungen ableiten.

Quelle:
Jährliche Einkommensteuerstatistik 2001 - 2011, Lohn- und Einkommensteuerstatistik ab 2012

Weitere Indikatoren