R04 Steuerpflichtige mit Höchststeuersatz

Reichtum

Steuerpflichtige mit Höchststeuersatz (R04)

Der progressive Einkommensteuertarif stellt sicher, dass mit steigendem zu versteuerndem Einkommen die steuerliche Belastung relativ stärker zunimmt. Damit wird dem im Einkommensteuerrecht geltenden Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen. Mit steigender Leistungsfähigkeit - ausgedrückt durch ein höheres Einkommen - soll auch ein größerer Anteil zur Finanzierung des Gemeinwesens erbracht werden.

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Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
an den Steuerpflichtigen insgesamt 0,26% 0,29% 0,22% 0,24% 0,26% 0,20% 0,21% 0,23% 0,25% 0,26% 0,27% 0,27%
an den Einkünften insgesamt 8,36% 8,83% 6,24% 7,07% 7,48% 6,42% 6,46% 6,68% 7,14% 7,33% 7,54% 7,47%
am Einkommensteueraufkommen insgesamt 14,56% 14,43% 10,73% 12,20% 12,73% 11,47% 11,50% 11,83% 12,66% 12,96% 13,49% 13,38%

Quelle: Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer (bis 2011), Lohn- und Einkommensteuerstatistik (ab 2012)

Definition

Der Indikator basiert auf den Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer bzw. ab dem Jahr 2012 auf der amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Er weist diejenigen Steuerpflichtigen aus, deren zu versteuerndes Einkommmen mit dem Höchstsatz von 45 % besteuert wird und vermittelt einen realistischen Eindruck zum Umfang des Personenkreises mit sehr hohem Einkommen und zur Höhe der erzielten Einkünfte. Zugleich zeigt er auch den Beitrag, den diese Steuerpflichtigen zum Einkommenssteueraufkommen leisten.

In die Grafik fließen nicht alle Informationen des Indikators ein.

Hinweise zur Interpretation

Aufgrund der den Steuerpflichtigen zugestandenen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen und der Dauer der notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistiken liegen die Angaben mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. 4 Jahren vor.

Die Messung des Einkommens auf Basis der Steuerstatistiken hat für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen gehört, dass es sich um eine Vollerhebung der zur Einkommensteuer Veranlagten handelt. Zu den Nachteilen gehört, dass die Untersuchungseinheiten Steuerpflichtige sind (Einzel- und Zusammenveranlagte) und nicht wie in der Sozialforschung üblich Haushalte und dass ein steuerliches und kein ökonomisches Einkommenskonzept zu Grunde gelegt wird. Differenzierungen hinsichtlich des Personenkreises sind nur insoweit möglich, wie diese Informationen im Rahmen der Besteuerung erhoben werden. Der dem Indikator zugrunde gelegte Einkommensbegriff geht vom zu versteuernden Einkommen aus. Einkünfte zu versteuernden Einkommen aus. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind seit dem Jahr 2009 nur noch teilweise berücksichtigt, da sie aufgrund der Abgeltungssteuer überwiegend nicht mehr zur Einkommensteuer veranlagt werden müssen.

Quelle:
Geschäftsstatistiken zur Einkommensteuer (bis 2011), Lohn- und Einkommensteuerstatistik (ab 2012)

Weitere Indikatoren