Datenschutz

Allgemeines

Datenschutzerklärung

Mit dieser Datenschutzerklärung kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Verantwortlicher für den Datenschutz den Informationspflichten aus Art. 13, 14, 7 Absatz 3 Satz 3 und Art. 21 Absatz 4 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (sog. betroffene Person) beziehen. Zu personenbezogenen Daten zählen folglich sämtliche Informationen, mit denen eine Person eindeutig bestimmt wird oder mit denen eine eindeutige Zuordnung durch die Kombination von eigenen und fremden Informationen möglich ist, wie beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Unter personenbezogene Daten fallen zudem durch die Nutzung der Webseite notwendigerweise entstehende Informationen wie beispielsweise Beginn, Ende und Umfang der Nutzung oder IP-Adresse.

Im BMAS werden personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang und vor allem zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt insbesondere auf der Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Welche personenbezogenen Daten dies betrifft, zu welchem Zweck sie verwendet werden und auf welcher Grundlage sie benötigt und verarbeitet werden, wird mit dieser Datenschutzerklärung erläutert. Sie enthält Hinweise, wie die verantwortliche Stelle und die /der Datenschutzbeauftragte des BMAS kontaktiert werden können. Die Datenschutzerklärung enthält zudem Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen und soll diese unter anderem in die Lage versetzen, über den Umgang mit den personenbezogenen Daten informiert zu entscheiden.

Allgemein wird auf die Datenschutzerklärung des BMAS verwiesen: BMAS - Datenschutz.

Für die Nutzung dieser Internetseite und spezieller Verarbeitungen im Zusammenhang mit dem Themenfeld Armuts- und Reichtumsbericht im BMAS werden ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt.

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte/r

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Deutschland

Telefon Dienstsitz Berlin:
030 18 527-0
Telefon Dienstsitz Bonn:
0228 99 527-0
E-Mail:
poststelle@bmas.bund.de
DE-Mail:
poststelle@bmas.de-mail.de

Die Kontaktdaten der/des Behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
53107 Bonn

Telefon:
0228 99 527-0
E-Mail:
bds@bmas.bund.de

2. Informationen für betroffene Personen nach Art. 13 und 14 DSVGO

Um über die Datenverarbeitung und die Rechte der betroffenen Personen aufzuklären und der Informationspflicht (Art. 13 und 14 DSGVO) nachzukommen, wird nachfolgend über die einzelnen Sachverhalte der Verarbeitungen informiert: 6. Informationen im Einzelnen.

3. Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt grundsätzlich nicht. Sollte in einem Einzelverfahren eine solche automatisierte Entscheidungsfindung ausnahmsweise erfolgen, wird dort auf diese Besonderheit hingewiesen.

4. Datenübermittlung Drittland

Es besteht nicht die Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Sollte in einem Einzelverfahren eine solche Datenübermittlung ausnahmsweise erfolgen, wird dort auf diese Besonderheit hingewiesen.

5. Ihre Rechte

Betroffene Personen haben gegenüber dem BMAS als Verantwortlichen Rechte hinsichtlich der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

5.1 Allgemeine Betroffenenrechte

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Mit dem Recht auf Auskunft erhält die betroffene Person eine umfassende Information über die personenbezogenen Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Das Recht auf Berichtigung ermöglicht es der betroffenen Person, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Das Recht auf Löschung ermöglicht es der betroffenen Person, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn beispielsweise die personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in Art. 17 DSGVO und § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ermöglicht es der betroffenen Person, eine weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter bestimmten Voraussetzungen vorerst zu unterbinden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Das Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es der betroffenen Person unter bestimmten Voraussetzungen, die personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Es gilt die in Art. 20 Abs. 3 Satz 2 DSGVO geregelte Ausnahme von diesem Recht.

5.2 Widerrufsrecht bei einer Datenverarbeitung aufgrund von Einwilligung

Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 a), Artikel 7 oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO) erfolgt, kann diese jederzeit widerrufen werden (Art. 7 Absatz 3 Satz 1 DSGVO).

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung bleibt bis zum Eingang des Widerrufs unberührt.

Im Einzelfall kann es sein, dass nach einem Widerruf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zwar nicht mehr zum ursprünglichen Zweck erfolgen darf, jedoch ganz oder zum Teil aus anderen Gründen erforderlich wird. Über diese Zweckänderung wird entsprechend informiert.

Der Widerruf kann an die o. g. Kontaktadressen des BMAS erfolgen, soweit in der Einwilligungserklärung kein besonderer Ansprechpartner innerhalb des BMAS angegeben wurde.

5.3 Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Basiert die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben) haben die betroffenen Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Es gelten die in Art. 21 DSGVO und § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

Der Widerspruch kann formfrei unter Angabe des Namens und gegebenenfalls weiterer Identifikationsmerkmale (z. B. E-Mail-Adresse, Anschrift) erfolgen und sollte an die o. g. Anschrift des BMAS gerichtet werden, soweit keine Hinweise auf einen besonderen Ansprechpartner innerhalb des BMAS angegeben wurden.

5.4 Beschwerderecht

Betroffene Personen haben das Recht, sich mit einer Beschwerde über eine mögliche unrechtmäßige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten an die für das BMAS zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu wenden:

Bundesbeauftragte/r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn

Telefon:
0228 9977990
E-Mail:
poststelle@bfdi.bund.de

6. Informationen im Einzelnen

6.1 Informationseinholung (öffentlicher) Institutionen

1) Zweck

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung fachlicher Anfragen und Eingaben durch Mitarbeitende (öffentlicher) Institutionen.

2) Art und Quelle der Daten

Es werden folgende Daten verarbeitet: Vor- und Nachname der absendenden Person sowie gegebenenfalls die dienstlichen Kontaktdaten. Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS direkt aus dem Schreiben der absendenden Person.

3) Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 3 BDSG.

4) Empfänger

Es erfolgt eine ausschließlich interne Bearbeitung im BMAS.

5) Speicherdauer

Die Festsetzung der Aufbewahrungsfristen erfolgt unter Beachtung der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV-ZBR BHO 4.7 sowie Nr. 6 der Anlage 1), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA) sowie der Hinweise des Bundesarchivs für die Schriftgutverwaltung betreffend der Festsetzung von Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut von obersten Bundesbehörden gemäß § 19 Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR). Die Löschung erfolgt, sobald der Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, es sei denn es bestehen berechtigte Interessen des BMAS nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO. Danach beträgt die Speicherdauer in der Regel ein Jahr ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde.

6) Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen dienstlichen Kontaktdaten ist erforderlich für die adressatengerechte Kommunikation mit den anfragenden (öffentlichen) Institutionen.

6.2 Internetseite

6.2.1 Besuch der Internetseite

1) Zweck

Bei jedem Besuch der Internetseiten des BMAS werden Daten verarbeitet die zur Bereitstellung des Angebotes erforderlich sind. Das BMAS ist auf Grundlage von § 5 BSI-Gesetz (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zur Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMAS und der Kommunikationstechnik des Bundes verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt.

Dies sind:

  • Typ und Version des Internet-Browsers
  • verwendetes Betriebssystem
  • IP-Adresse des Nutzers
  • IP-Adresse und Name des Servers
  • Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
  • HTTP-Protokoll und -Status
  • übertragene Datenmenge
  • Dateipfad
  • Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS direkt von den betroffenen Personen und ihren elektronischen Endgeräten.
3) Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz.

4) Empfänger

Diese Daten werden ebenfalls in Log-Dateien über den Zeitpunkt des Besuches hinaus auf einem Server, bei dem Webanbieter Digitas Pixelpark GmbH gespeichert.Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMAS protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.

5) Speicherdauer

Die Löschung erfolgt, sobald der Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, es sei denn es bestehen berechtigte Interessen des BMAS nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO oder es bestehen Aufbewahrungspflichten aus Gründen der IT-Sicherheit (drei Monate gemäß § 5 Abs. 2 BSIG).

6) Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

Ohne die oben genannten technischen Verbindungdaten ist eine Nutzung der Internetseite faktisch bzw. aus IT-sicherheitsrechtlichen Gründen nicht möglich.

6.2.2 Session-Cookies

1) Zweck

Bei Besuch der Website werden sogenannte Session-Cookies gesetzt. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. Sie sind funktional erforderlich, um eine stabile Verbindung zur Website www.armuts-und-reichtumsbericht.de zu gewährleisten. Mit der Session-ID kann die Nutzung der Website durch den Besucher nachvollzogen werden, wenn dieser der Datenerhebung zugestimmt hat.

2) Art der Daten und Quelle

In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern. Es werden in diesem Zusammenhang keine personenbezogenen Daten erhoben.

3) Rechtsgrundlage

Dies erfolgt auf Grundlage des § 25 Abs. 2 Nr. 2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz [TTDSG)]).

4) Speicherdauer

Die vom BMAS auf der ARB-Website eingesetzten Session-Cookies werden gelöscht, wenn die Sitzung beendet wird, das Browserfenster geschlossen wird oder eine andere Seite aufgerufen wird.

Hinweis: Er gibt auch dauerhafte Cookies, um Besucherinnen und Besucher auch nach langer Zeit wieder erkennen zu können. Diese Informationen werden als Textdatei auf der Festplatte der besuchenden Personen gespeichert. Solche Cookies verwendet das BMAS auf der ARB-Webseite nicht.

6.2.3 Webanalyse

1) Zweck

Zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zu den vom BMAS wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken ausgewertet.

2) Art der Daten und Quelle

Mit dem Webanalysedienst etracker werden Cookies auf dem Rechner der Besucher gespeichert. Werden Einzelseiten dieser Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

  • zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers (die letzten 6 Zeichen werden anonymisiert),
  • die aufgerufene Webseite,
  • die Webseite, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist (Referrer),
  • Erkennung wiederkehrender Besucher und Besucherhistorie
  • die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden,
  • die Verweildauer auf der Webseite und
  • die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite.
  • Die personenbezogenen Daten erzeugt das BMAS zwar beim Besuch des Web-Angebots Die IP-Adresse wird jedoch bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die nutzenden Personen für das BMAS anonym bleiben.

Die Software ist so eingestellt, dass die IP-Adressen nicht vollständig gespeichert werden, sondern 2 Bytes der IP-Adresse maskiert werden (Bsp.: 192.168.xxx.xxx). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der gekürzten IP-Adresse zum aufrufenden Rechner nicht mehr möglich.

3) Rechtsgrundlage

Diese Anonymisierung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) i. V. m. Art. 5 Abs. 1 c) DSGVO (Grundsatz der Datenminimierung).

Die kurzzeitige Erhebung der IP-Adresse vor der Anonymisierung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 a), Art. 7 DSGVO und im Übrigen gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG. Über die Erhebung kann im Vorfeld entschieden werden. Das geschieht durch die Auswahl, welche die Nutzenden zu Beginn des Besuchs im Cookie-Hinweis tätigen. Wenn die Nutzenden die Auswahl nachträglich ändern möchten, kann das durch Klick auf den untenstehenden Link erfolgen. Der Cookie-Dialog öffnet sich dann erneut und die Einstellungen können entsprechend geändert werden.

zum Cookie-Dialog

4) Empfänger

Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern des Dienstleisters etracker im Auftrag des BMAS. Eine Speicherung der Nutzungsinformationen findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

5) Speicherdauer

Die IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die nutzenden Personen für das BMAS anonym bleiben.

6.3 Kontaktaufnahme über das Kontaktformular dieser Internetseite

1) Zweck

Die im Rahmen einer Kontaktaufnahme durch die absendende Person mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation des Anliegens verarbeitet. Der Kontaktweg zum BMAS im Kontext der Website www.armuts-und-reichtumsbericht.de ist die Kontaktaufnahme mittels Kontaktformular.

2) Art der Daten und Quelle

Im Zusammenhang mit den an das BMAS gerichteten Anliegen werden die übermittelten Daten – in der Regel Name, Vorname, Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer – verarbeitet. Die Angabe der Anschrift bei Einzeleingaben ist notwendig, da das BMAS nach der geltenden Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gehalten ist, Bürgeranliegen postalisch zu beantworten, und eine vertrauliche Antwort häufig nur per Post gewährleistet werden kann.

Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS in der Regel direkt von den betroffenen Personen im Rahmen der Kontaktaufnahme; gegebenenfalls auch von Geschäftsbereichs-Behörden soweit diese für eine Prüfung und Beantwortung des Anliegens einbezogen werden.

3) Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der Identifikations- und Adressdaten und der für die Bearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. § 3 BDSG. Weitergehende Informationen werden aufgrund einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. § 7 DSGVO verarbeitet.

Soweit die Anschreiben oder Unterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Gewerkschaftszugehörigkeit) umfassen sollten, erfolgt diese Angabe freiwillig und die Übersendung dieser Daten bewertet das BMAS als eine Einwilligung zur Verarbeitung auch dieser Daten nach Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO. Soweit die Verarbeitung dieser besonders schützenswerten Daten aufgrund einer Einwilligung erfolgt, wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO hingewiesen.

4) Empfänger

Kontaktaufnahme mittels Kontaktformular: Die Verarbeitung des Anliegens, welches über das Kontaktformular auf der Internetseite des BMAS mitgeteilt wird, erfolgt durch den vom BMAS beauftragten Dienstleister Telemark Rostock Kommunikations- und Marketinggesellschaft mbH. Soweit die Anliegen nicht durch die Mitarbeiter der Telemark Rostock Kommunikations- und Marketinggesellschaft mbH bearbeitet werden kann, erfolgt eine Weiterleitung an das BMAS.

5) Speicherdauer

Die Festsetzung der Aufbewahrungsfristen erfolgt unter Beachtung der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV-ZBR BHO 4.7 sowie Nr. 6 der Anlage 1), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA) sowie der Hinweise des Bundesarchivs für die Schriftgutverwaltung betreffend der Festsetzung von Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut von obersten Bundesbehörden gemäß § 19 Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR).

Soweit die Kontaktaufnahme im Rahmen beispielsweise von Einzeleingaben erfolgt beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde, bei fachspezifischen Themen oder Stellungnahmen beträgt die Frist bis zu 20 Jahren, für Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren bis zu 30 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde.

Hinweis: Nicht erforderliche Unterlagen werden durch das BMAS gegebenenfalls vernichtet.

6) Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

Ohne Angabe der Adressdaten und anfragerelevanter personenbezogener Daten ist eine Bearbeitung und Beantwortung des Anliegens nicht möglich.