5. ARB

Erste Ressortabstimmung zum Armuts- und Reichtumsbericht eingeleitet

Zweite Ressortabstimmung und Kabinettbefassung voraussichtlich im Frühjahr 2017

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die erste Ressortabstimmung zum Entwurf des Fünften Armuts- und Reichtumsberichtes (5. ARB) eingeleitet. Damit wurde die notwendige Voraussetzung geschaffen, um den Auftrag des Bundestages zu erfüllen, in jeder Legislaturperiode auf empirischer Grundlage über die soziale Lage in Deutschland zu berichten.

Das Konzept des 5. ARB orientiert sich im Wesentlichen an der Konzeption und Struktur seines Vorgängers. Zusätzlich zur allgemeinen Beschreibung von Lebenslagen, sozialer Mobilität und der Einkommens- und Vermögensverteilung, die mit dem 5. ARB fortgeschrieben und weiterentwickelt wird, sind eine Fokussierung auf das jüngere und mittlere Erwachsenenalter sowie eine Erweiterung um drei Schwerpunktthemen vorgesehen:

  • Auswirkungen atypischer Beschäftigungsformen auf die berufliche Entwicklung und Erwerbseinkommen im Lebensverlauf
  • Relevanz sozialräumlicher Segregation
  • Entstehung und Verwendung privaten Reichtums

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte hierzu entsprechende Begleitforschungsprojekte in Auftrag gegeben bzw. deren Durchführung gefördert. Die Ergebnisse fließen nunmehr in den Bericht ein. Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten können auf dieser Website abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Nahles:

Transparenz war mir bei der Erarbeitung des Armuts- und Reichtumsberichtes ein besonderes Anliegen. Deshalb haben wir den Erstellungsprozess auf einer eigenen Internetseite ausführlich dokumentiert. Das gilt auch für die Forschungsergebnisse, die uns als Grundlage für die Schwerpunktthemen dienen, etwa einer intensiveren Betrachtung des Themas Reichtum. Dieser Aspekt fiel viel zu lange unter den Tisch. Es kann aber nicht sein, dass wir über diejenigen, die wenig haben, fast alles wissen und über diejenigen, die viel haben, fast nichts. Da müssen wir Licht ins Dunkel bringen.

Alle der Bundesregierung angehörenden Ressorts haben nun wie üblich Gelegenheit, zum Berichtsentwurf Stellung zu nehmen. Anschließend folgt die Beteiligung des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums sowie des Beraterkreises, dem eine Vielzahl an Verbänden und Institutionen angehören. Beide Gremien haben die Erarbeitung des Berichtes bereits konstruktiv begleitet. Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe hatte das BMAS zu einem intensiven Meinungsaustausch eingeladen und damit seinen Anspruch einer frühzeitigen und transparenten Beteiligung von Sachverständigen erfüllt. Jeweils etwa 100 Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft, von Verbänden und den Sozialpartnern sowie verschiedener Ressorts der Bundesregierung nahmen an den bislang drei Symposien teil.

Das vierte und letzte Symposium findet zum Abschluss der Verbändebeteiligung am 10. Januar 2017 statt. Bundesministerin Andrea Nahles wird dabei die zentralen Erkenntnisse des Berichtes einordnen und mit dem Beraterkreis über Perspektiven der Arbeits- und Sozialpolitik diskutieren.

Im Anschluss an die bis dahin erfolgten Aktualisierungen und Ergänzungen folgt eine zweite Ressortabstimmung zur Endfassung des 5. ARB, bevor dieser voraussichtlich im Frühjahr 2017 vom Bundeskabinett beschlossen werden kann.