Am 13. Oktober fand das dritte Symposium zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (7. ARB) der Bundesregierung in Berlin statt. Geladen waren Vertreterinnen und Vertreter des Beraterkreises, zu dem u.a. Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die Sozialpartner, die Bundestagsfraktionen, Länder und verschiedene Bundeseinrichtungen gehören, und des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums. Das Symposium bot die Möglichkeit sich mit Bundesministerin Bärbel Bas und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über den vorgelegten Berichtsentwurf auszutauschen und über arbeitsmarkt-und sozialpolitische Schlussfolgerungen zu diskutieren.
Bundesministerin Bärbel Bas eröffnete das Symposium mit einem Statement und tauschte sich im Anschluss mit den Mitgliedern der Begleitgremien aus.
In ihrem Eingangsstatement erläuterte die Ministerin zunächst die besonderen Umstände und Herausforderungen bei der Erstellung des Berichtsentwurfs, der aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode nicht mehr in der 20. Legislaturperiode vorgelegt und beschlossen werden konnte.
Sie ging außerdem auf Schwerpunkte des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts ein, die aus Rückmeldungen zum 6. ARB resultieren. Dazu zählen die stärkere Einbeziehung von Menschen mit Armutserfahrung, zu der nun ein aufwändiges Beteiligungsverfahren durchgeführt worden ist, und die Beschäftigung mit den Ursachen und Hintergründen der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen. Dabei betonte sie, dass Leistungen bei den Menschen ankommen müssen, die sie benötigen, und verwies auch auf die Arbeit der Kommission zur Sozialstaatsreform:: Die Arbeits- und Sozialverwaltung brauche ein Update.
Als dritten Schwerpunkt thematisierte die Ministerin die sozialen Aspekte von Klimawandel und Klimaschutz. Personen mit niedrigen Einkommen tragen aufgrund ihres Lebensstils in geringerem Umfang zum Klimawandel bei, leiden aber eher unter dessen Folgen, weil ihnen die Mittel zur Anpassung fehlen. Zudem thematisierte sie die Auswirkungen des für die Dekarbonisierung nötigen Strukturwandels auf die Arbeitswelt.
Die Ministerin stellte auch den Zusammenhang von Themen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes zu aktuellen Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales dar:
So leiste der gesetzliche Mindestlohn einen wichtigen Beitrag. Die von der Mindestlohnkommission empfohlene stufenweise Erhöhung von aktuell 12,82 Euro / Stunde auf dann 14,60 Euro / Stunde zum 1. Januar 2027 sei die größte in der Geschichte der Mindestlohnkommission jemals beschlossene Erhöhung. Alleinstehende, vollzeiterwerbstätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern könnten so typischerweise ihren Lebensunterhalt ohne zusätzliche existenzsichernde Leistungen zu bestreiten. Darüber hinaus seien aber Tarifverträge für die Entwicklung der Löhne und faire Arbeitsbedingungen entscheidend - mit dem Tariftreuegesetz soll die Tarifbindung gestärkt werden. Zu der anstehenden Reform des SGB II vermerkte die Ministerin, dass sie zuversichtlich sei, dass es mit dem demnächst vorgelegten Gesetzentwurf gelingen werde, wieder eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für das Grundsicherungssystem zu erreichen.
In der anschließenden Diskussion mit der Ministerin spielte die aktuelle Debatte um die Reform des Bürgergeldes eine große Rolle. Hinsichtlich des vorgelegten Berichtsentwurfes wurde angesprochen, dass die Berichterstattung über Reichtum, und hier insbesondere über sehr hohe Vermögen, unzureichend sei, da eine große Ungleichheit zu Verunsicherung führe und damit das Vertrauen in die Demokratie schwäche. Auch wurde vermerkt, dass über die Darstellung verschiedener Dimensionen von Armut hinaus ein stärkeres Gewicht auf die gesellschaftlichen Ursachen von Armut gelegt werden solle. Zudem wurde sich eine stärkere Ableitung von konkreten politischen Handlungsempfehlungen gewünscht.
Positiv hervorgehoben wurden die gewählten Schwerpunkte des Berichtes: Neben dem für den Bericht durchgeführten Beteiligungsprozess, in dem Betroffene selbst zur Sprache kamen, wurde auch die Befassung mit der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen von den Teilnehmenden gelobt und gleichzeitig auch hier gefordert, an Maßnahmen zu arbeiten.
Diskussion auf Fachebene
Im weiteren Verlauf des Symposiums wurde auf Fachebene über Inhalte, Methoden und die zukünftige Ausrichtung der Armuts- und Reichtumsberichte diskutiert. Unter anderem wurde eine Verdichtung des Berichts zur Reduzierung seines Umfangs angeregt.
Methodisch kamen zuvorderst die Unterschiede in der Höhe der Armutsrisikoquote zwischen den Ergebnissen aus verschiedenen Datenquellen zur Sprache. Hier wurde eine weitere Untersuchung zu den zugrundeliegenden Ursachen angeregt.
Für zukünftige Berichte wurde vorgeschlagen, eine vertiefte Analyse regionaler Unterschiede vorzunehmen, und die zeitliche Verfestigung von Armut stärker in den Blick zu nehmen. Auch eine differenziertere Betrachtung besonderer Personengruppen, wie von Migrantinnen und Migranten, wohnungslosen Personen, aber auch von Kindern und Jugendlichen und von pflegenden und gepflegten Personen, wurde von verschiedenen Teilnehmenden angeregt. Zudem wurde auch diskutiert, ob Konzepte wie Ernährungs-, Mobilitäts- oder Energiearmut und neben der Einkommensverteilung auch die Einkommensverwendungsseite stärker im Bericht berücksichtigt werden sollten.
Diese und viele weitere Anregungen werden im Rahmen der Planungen des 8. ARB geprüft werden. Dabei ist klar, dass die Armuts- und Reichtumsberichte nicht alle Aspekte von Ungleichheit darstellen können; auch andere Berichte der Bundesregierung, wie z. B. der Gleichwertigkeitsbericht, dem Wohnungslosenbericht und der Integrationsbericht, beinhalten derartige Fragestellungen.
Über den Austausch auf dem Symposium hinaus hatten die Mitglieder des Beraterkreises die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Auch diese Rückmeldungen fließen soweit möglich noch in den 7. ARB ein und werden bei der Planung des 8. ARB berücksichtigt.