Armutsrisikoschwelle/Armutsgefährdungsschwelle

Die Armutsgefährdungsschwelle ist üblicherweise definiert als 60 Prozent des Median aller Nettoäquivalenzeinkommen. Eine Person gilt dann als armutsgefährdet, wenn ihr Äquivalenzeinkommen die Armutsgefährdungsschwelle unterschreitet.