Einkommensverteilung

Die Einkommensverteilung ergibt sich in einem dreistufigen Prozess. Am Anfang stehen die am Markt erzielten Einkommen (Primäreinkommen). Die Verteilung auf dieser Ebene ist u. a. durch den gesetzlichen Rahmen der Marktprozesse und die Verhandlungsmacht der Tarifparteien bestimmt. Auf der zweiten Ebene findet eine private Umverteilung zwischen Beziehern und Nicht-Beziehern statt, bei der die individuellen Markteinkommen auf Haushaltsebene zusammenfließen. Analytisch kann jedem Haushaltsmitglied nach Zuordnung eines Äquivalenzgewichts ein Anteil zugerechnet werden (Marktäquivalenzeinkommen). Auf der letzten Ebene werden aus Haushaltsmarkteinkommen nach Abgaben und Transferzahlungen die Nettoeinkommen der Haushalte. Das sich daraus ergebende Sekundäreinkommen lässt sich wiederum auf die jeweiligen Haushaltsmitglieder verteilen (→ Nettoäquivalenzeinkommen).