Grundmittel

Die Berechnung der Kennzahlen erfolgt auf Basis der sog. Grundmittel. Nach Definition des Statistischen Bundesamtes handelt es sich um den Teil der Hochschulausgaben, den der Hochschulträger aus eigenen Mitteln den Hochschulen für laufende Zwecke zur Verfügung stellt. Grundmittel werden ermittelt, indem zu den Ausgaben der Hochschulen für laufende Zwecke (Personalausgaben und laufende Sachausgaben) unterstellte Sozialbeiträge (Zusetzungen für die Altersversorgung und Krankenbehandlung) des verbeamteten Hochschulpersonals addiert und die Einnahmen subtrahiert werden. Darüber hinaus werden noch die Mieten und Pachten abgezogen. Grundmittel sind laufenden Ausgaben und enthalten keine Investitionsausgaben.