Migrationshintergrund

Sollen neben Ausländerinnen und Ausländern auch Personen betrachtet werden, die als Deutsche zugewandert sind oder eingebürgert wurden, sowie jene, die Kinder von zugewanderten Eltern sind und damit nicht über eine eigene Migrationserfahrungen verfügen, wird in der Regel die Bezeichnung "Personen mit Migrationshintergrund" benutzt. Dabei wird weitgehend einheitlich die Definition des Statistischen Bundesamts verwendet, die der Auswertung des Mikrozensus zugrunde liegt. Das Statistische Bundesamt bezeichnet eine Person dann als "Person mit Migrationshintergrund", wenn

1. diese nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde
und 1950 oder später zugewandert ist und/oder
2. diese keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde.
3. Darüber hinaus haben Deutsche einen Migrationshintergrund, wenn ein Elternteil der
Person mindestens eine der unter (1.) oder (2.) genannten Bedingungen erfüllt.

Gemäß diesen Eigenschaften werden im Mikrozensus 2013 16,5 Mio. Personen mit Migrationshintergrund ausgewiesen, von denen 9,7 Mio. deutsche Staatsangehörige sind. Dabei wurden auch jene Kinder mitgezählt, die in den Haushalten mit Personen mit Migrationshintergrund leben. Damit sind auch Angehörige der dritten Generation in die Definition einbezogen, die weder selbst noch deren Eltern zugewandert sind.