Stichprobenbefragung

Statistische Angaben, die auf der Befragung eines kleinen Ausschnittes der Bevölkerung basieren, sind grundsätzlich immer mit einem Unschärfebereich behaftet (Zufallsfehler). Eine Stichprobe liefert nur Schätzwerte für Merkmale der Grundgesamtheit. Ein Problem der Stichprobenziehung ist, dass potenziell zu befragende Personen oder Haushalte die Auskunft verweigern. Das kann zu Verzerrungen führen, weil dann bestimmte Personen oder Haushalte in der Stichprobe viel seltener vorkommen als in der Bevölkerung. Befragungen basieren außerdem auf Interviews, in denen weitere Fehler auftreten können (z.B. fehlerhafte oder fehlende Angaben der Befragten). Auch die Aufbereitung der Daten ist fehleranfällig. Es bestehen zwar Verfahren zur Schätzung fehlender Werte sowie zur Gewichtung und Hochrechnung der Stichprobendaten. Trotzdem lassen sich Abweichungen von den wahren Werten nicht verhindern. Über Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, weil sie zum Beispiel wohnungslos oder schwer drogenabhängig sind, liefern die Stichproben keine Informationen. Das trifft auch zu für Menschen, die aus anderen Gründen schwer erreichbar sind oder in einer Anstalt untergebracht sind.