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A08 Wohnungslosigkeit

Armut

Wohnungslosigkeit (A08)

Wohnungslosigkeit ist ein eindeutiges Merkmal einer existenziellen Bedrohung. Sie ist oft Folge einer massiven persönlichen und familialen Krise und geht mit finanziellen, gesundheitlichen und anderen Belastungen einher.

Darstellung gesamt Darstellung der BAG W-Schätzung differenziert nach geflüchtet / nicht geflüchtet
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Jahr200820092010201120122013201420152016 (1)2017 (2)2018
Jahresgesamtzahl Wohnungslose (BAG W)227237248258284310335367858651678
Wohnungslose am Stichtag (BAG W)3457542
Wohnungslose am Stichtag (GISS)4337

Quelle: 2006-2018 BAG Wohnungslosenhilfe e.V., 2018 GISS

1: Ab 2016 werden Geflüchtete ausgewiesen, die anerkannt oder geduldet und wohnungslos im Sinne der Wohnungsnotfalldefinition sind.

2: Ab 2017 wurde das Schätzmodell der BAG W revidiert. Der Rückgang der Zahlen von 2016 auf 2017 ist ausschließlich modellbedingt. Vgl. Specht u.a. in wohnungslos 3/2019, S. 55 ff.

3: Der Stichtag bei der Schätzung der BAG W ist ab dem Jahr 2017 jährlich der 30.06.

4: Der Stichtag bei der Schätzung der GISS ist der 31.05.2018.

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Jahr200820092010201120122013201420152016 (1)2017 (2)2018
Wohnungslose ohne Geflüchtete227237248258284310335367422234237
Wohnungslose Geflüchtete436417441
Wohnungslose am Stichtag ohne Geflüchtete (BAG W)3126140
Wohnungslose Geflüchtete am Stichtag (BAG W)3330402

Quelle: 2006-2018 BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

1: Ab 2016 werden Geflüchtete ausgewiesen, die anerkannt oder geduldet und wohnungslos im Sinne der Wohnungsnotfalldefinition sind.

2: Ab 2017 wurde das Schätzmodell der BAG W revidiert. Der Rückgang der Zahlen von 2016 auf 2017 ist ausschließlich modellbedingt. Vgl. Specht u.a. in wohnungslos 3/2019, S. 55 ff.

3: Der Stichtag bei der Schätzung der BAG W ist ab dem Jahr 2017 jährlich der 30.06.

Definition

Wohnungslos ist, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt oder Eigentümer eines solchen ist und ihn selbst nutzt. Von Wohnungslosigkeit betroffen sind demnach Personen:

im ordnungsrechtlichen Sektor,

  • die aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag, d.h. lediglich mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünften untergebracht werden

im sozialhilferechtlichen Sektor,

  • die ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei die Kosten nach Sozialgesetzbuch XII und/oder SGB II übernommen werden
  • die sich in Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen oder Frauenhäusern aufhalten, weil keine Wohnung zur Verfügung steht
  • die als Selbstzahler in Billigpensionen leben
  • die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen
  • die ohne jegliche Unterkunft sind bzw. "auf der Straße" leben
  • Nachrichtlich wird auch die Bedrohung von Wohnungslosigkeit ausgewiesen.

Hinweise zur Interpretation

Die Bundesregierung führt bisher keine Statistik zur Zahl der wohnungslosen Menschen, hat aber ein Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen in den Bundestag eingebracht, welches dort am 16. Januar 2020 verabschiedet wurde und zum 1. April 2020 in Kraft getreten ist. Sobald Ergebnisse der Statistik vorliegen, wird der Indikator, der bislang auf Schätzungen beruht, umgestellt werden.

Bis dahin weist der Indikator A08 die Entwicklung der Wohnungslosigkeit anhand von Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) aus. Diese unterliegen jedoch einem methodischen Bruch, da die BAG-W ihr Schätzmodell erstmals für das Jahr 2017 vollständig überarbeitet hat. Die Jahre ab 2017 sind entsprechend nicht vergleichbar mit den Jahren 2016 davor.

Die Schätzung der BAG-W basiert auf Daten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eigenen Annahmen der BAG-W und weist neben einer Jahresgesamtzahl seit 2017 auch einen Stichtagswert zum Stichtag 30. Juni eines Jahres aus.

Der jährlichen Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) wird im Jahr 2018 eine einmalige Schätzung der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) gegenübergestellt. Der Schätzung der GISS für den Stichtag 31.05.2018 liegen Befragungsergebnisse aus 67 Kommunen verschiedener Gebietsgrößenklassen aus allen Bundesländern zugrunde. Einbezogen wurden erstens Angaben der örtlichen Verantwortlichen zu ordnungsrechtlich untergebrachten Wohnungslosen, zweitens zu Wohnungslosen, die Hilfen nach § 67 ff. SGB XII erhalten (etwa Beratungen) und drittens Geflüchtete mit Schutzstatus, die noch keine eigene Wohnung beziehen konnten.

Damit ist der einbezogene Personenkreis grds. vergleichbar mit dem von der BAG-W einbezogenen Personenkreis. Ein wesentlicher Grund für das zwischen beiden Schätzungen deutlich abweichende Ergebnis der Stichtagszahl 2018 ist die unterschiedliche Methodik bei der Ermittlung der Zahl der wohnungslosen Geflüchteten. Dabei geht die BAG-W aufgrund der Auswertung von Presseberichten davon aus, dass 60 Prozent der Geflüchteten, die in den drei Jahren vor dem jeweiligen Stichtag anerkannt wurden, als wohnungslos anzusehen sind. Die GISS hingegen verwendet empirisch fundierte Befragungsergebnisse für ihre Hochrechnung.

Der Indikator wird differenziert nach Kindern und Erwachsenen, Geschlecht und Haushaltstyp dargestellt.

In die Grafik fließen nicht alle Informationen des Indikators ein.

Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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