Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales setzt die Bundesregierung die mit der Vorlage des Ersten Armuts- und Reichtumsberichts im Jahr 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fort und hat mit den Arbeiten am Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (7. ARB) begonnen.
Der 7. ARB knüpft an die bisherige Berichterstattung an. Der Bericht wird Bezug auf aktuelle soziökonomische Entwicklungen und (sozial-)politische Schwerpunkte dieser Legislaturperiode nehmen. Besonders im Fokus stehen dabei die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Inflations- und Energiepreisanstiegs infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Auch die Herausforderungen und Chancen im Zuge der sozial-ökologischen Transformation werden im Rahmen des 7. ARB vertieft analysiert.
Erste Forschungsergebnisse zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht wurden präsentiert und diskutiert.
Zweites Symposium zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zudem zahlreiche Begleitforschungsvorhaben in Auftrag gegeben, bzw. deren Durchführung gefördert. Diese untersuchen unter anderem Motive und Hintergründe für die Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen, soziale Mobilität im Lebensverlauf sowie im Kohorten- und Geschlechtervergleich, Vermögensaufbau in Deutschland sowie die Wahrnehmung von Armut- und Reichtum und Einstellungen zu Verteilungsfragen.
Im Rahmen des 7. ARB wird zudem erstmals ein umfangreicher Beteiligungsprozess von Menschen mit Armutserfahrung durchgeführt. Ziel ist es, die individuellen Erfahrungen und die Lebenswirklichkeit der von Armut Betroffenen und ihrer Unterstützer*innen noch stärker im ARB zu Geltung zu bringen.