Der unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitete Siebte Armuts- und Reichtumsbericht (7. ARB) der Bundesregierung ist am 3. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Der 7. ARB knüpft an die bisherige Berichterstattung an. Er enthält Informationen zur Verteilung von Einkommen und Vermögen und über den Zusammenhang von sozialer Lage und verschiedenen Lebenslagen (Erwerbsleben, Bildung, Wohnen und Mobilität, Gesundheit, gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe). Wie in vorherigen Berichten wird auch zu Einstellungen zu Armut und Reichtum und über soziale Mobilität berichtet. Neue Schwerpunkte sind ein Beteiligungsverfahren für Menschen mit aktueller und vorheriger Armutserfahrung, die Thematisierung der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen sowie die Aufarbeitung der sozialen Aspekte des Klimawandels und der Dekarbonisierung.
Der Bericht stellt die von der Bundesregierung in dem jeweiligen Themenbereich im Berichtszeitraum ergriffenen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen zusammen und gibt einen Ausblick, welche neuen Initiativen voraussichtlich in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Vorbereitung des Berichtes Begleitforschungsprojekte in Auftrag gegeben bzw. ihre Durchführung gefördert. Deren Abschlussberichte finden sich nachfolgend unter „Studien“.