Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat als federführendes Ressort die Arbeiten an der Erstellung des Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (6. ARB) aufgenommen. Hierfür wurden Rückmeldungen des Beraterkreises und des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums zum 5. ARB ausgewertet. Neben anderen Punkten wird bei der Erstellung des 6. ARB Folgendes aufgegriffen:
- Mehr Längsschnittbetrachtungen: Durch Analysen verschiedener Lebenslagen über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg sollen ein besserer Überblick über das Ausmaß und die Entwicklung von unterschiedlichen Armuts- bzw. Prekaritätslagen, aber auch von Lebenslagen des Wohlstands und des Reichtums ermöglicht werden. Dadurch sollen komplexe Entwicklungen besser aufgezeigt werden können.
- Stärkung der Subjektperspektive: Bei der Ausschreibung und Förderung von Forschungsprojekten wurde die Forderung nach einer Stärkung der Subjektperspektive berücksichtigt. Stärker als bisher wollen wir subjektive Perspektiven von Personen in verschiedenen sozialen Lagen zu Fragen der sozialen Teilhabe und der individuellen Wahrnehmung der sozialen Lage und ihrer Dynamik analysieren und dabei auch individuelle Biographien mit in den Blick nehmen.
- Bessere Informationen über Wohnungslosigkeit: Wir erfüllen die Forderung nach fundierten empirischen Erkenntnissen zu Wohnungslosigkeit in Deutschland. Das BMAS fördert bereits ein Forschungsprojekt, dessen Erkenntnisse in den 6. ARB einfließen werden.
- Verbesserung der Datenlage zu Reichtum: Wir verfolgen weiter das Ziel, die oft beklagte Datenlücke in der Reichtumsforschung zu schließen. Dafür fördern wir eine Zusatzstichprobe von Hochvermögenden zur Erweiterung des SOEP.
- Bessere Verknüpfung der einzelnen Forschungsprojekte: Vorschläge, die einzelnen Forschungsprojekte besser miteinander zu verzahnen, werden aufgegriffen. Es wird dafür Sorge getragen, dass Forschungsprojekte zeitlich so getaktet werden, dass Ergebnisse daraus auch für andere Forschungsprojekte der ARB-Begleitforschung nutzbar sind. Dabei sollen die Analysen - soweit möglich - auf einheitlichen Annahmen und methodischen Konzepten basieren.
Der ARB steht auch für Kontinuität. Deshalb soll das Indikatorentableau in seiner Zusammensetzung unverändert bleiben. Die Entwicklung der Indikatoren wird fortlaufend fortgeschrieben und einmal im Jahr auf dieser Internetseite aktualisiert. Den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung können Sie auf der jeweiligen Seite der einzelnen Indikatoren ablesen.
Zudem hat das BMAS auch für den 6. ARB wieder einen Beraterkreis und ein Wissenschaftliches Gutachtergremium einberufen. Beide Gremien werden in Kürze auf dieser Seite vorgestellt.
Es ist der Anspruch des BMAS, wie auch in der vorangegangenen Legislaturperiode ein hohes Maß an Transparenz und Beteiligung bei der Erstellung des 6. ARB herzustellen. Diese Internetseite ist ein Beitrag hierzu. Ergänzend planen wir drei Symposien für die Mitglieder des Beraterkreises und des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums. Über die Ergebnisse dieser Tagungen werden wir an dieser Stelle umfassend berichten.