Ich heiße Sie herzlich auf den Seiten des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung willkommen.
Seit 2001 legt die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) vor. Die Berichte geben Auskunft darüber, wie es um die Chancengleichheit in unserem Land bestellt ist. Und sie zeigen, wo wir bei der Bekämpfung zu großer Ungleichheit stehen. Der ARB ist somit ein zentrales Instrument zur Analyse der sozialen Wirklichkeit und liefert wichtige Orientierung für das politische Handeln.
Im weltweiten Vergleich ist Deutschland ein Land mit großem Wohlstand. Gleichwohl gibt es auch bei uns spürbare soziale Unterschiede: Viel zu oft hängen Lebenschancen davon ab, aus welchem Elternhaus jemand stammt, und viel zu oft hängen die Möglichkeiten der Teilhabe davon ab, wo eine Person lebt. Häufig heißt es: "Leistung muss sich lohnen.“ Doch dazu muss auch jede und jeder die gleichen Chancen haben.
Klar ist: Patentrezepte zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit gibt es nicht, und die Wirklichkeit ist kompliziert und vielschichtig. Daher macht sich die Armuts- und Reichtumsberichterstattung auch keine einfachen Definitionen von Arm und Reich zu eigen, sondern untersucht neben der sozialen Ungleichheit bei der Einkommens- und Vermögensverteilung auch verschiedene Lebenslagen. Dazu gehören etwa Erwerbstätigkeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit und die soziale und kulturelle Teilhabe. Dabei stützt sich die Berichterstattung des ARB auf eine Vielzahl von Datenquellen, um ein möglichst differenziertes und aktuelles Bild zu zeichnen.
Der nun vorliegende Berichtsentwurf wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht und in Zusammenarbeit mit den anderen befassten Ministerien erarbeitet. Am 1. Oktober 2025 wurde er dem Beraterkreis sowie dem Wissenschaftlichen Gutachtergremium zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. Die Rückmeldungen der Begleitgremien werden im Rahmen eines Symposiums im Oktober mit mir und den Fachbereichen in meinem Haus diskutiert. Hinweise und Anregungen werden anschließend im Ressortkreis geprüft, so dass das Bundeskabinett den abgestimmten Endbericht voraussichtlich Ende 2025 beschließen kann.
Im 7. ARB spielen die Folgen der Krisen der vergangenen Jahre eine wichtige Rolle: Dazu zählen neben der COVID 19 Pandemie etwa die durch den Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiepreiskrise und Inflation. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zudem auch für diesen Bericht zahlreiche Begleitforschungsvorhaben in Auftrag gegeben, um spezielle Fragestellungen zu bearbeiten. So wollten wir u.a. besser verstehen,
- was die Motive und Hintergründe für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums sind,
- wie sich soziale Mobilität im Lebensverlauf entwickelt und welche Rolle dabei Geschlecht, das jeweilige Geburtsjahr sowie wichtige Lebensereignisse spielen, und
- wie sich der Vermögensaufbau in Deutschland entwickelt hat, mit besonderem Blick auf die Möglichkeiten, Wohneigentum zu bilden.
Ebenso haben wir erstmals einen umfangreichen Beteiligungsprozess von Menschen mit Armutserfahrung durchgeführt. Ziel war es, die individuellen Erfahrungen und die Lebenswirklichkeit der von Armut betroffenen Personen abzubilden. Auch die Perspektive von Menschen, die hier ehrenamtlich oder beruflich unterstützend tätig sind, sollte noch stärker in den Bericht einfließen.
Der Entstehungsprozess zum 7. ARB ist offen und transparent gestaltet. Deshalb finden Sie auf dieser Internetseite umfangreiche Daten sowie die Ergebnisse der Forschungsvorhaben, die in diesen Bericht eingegangen sind.
Ich freue mich, Ihnen nun den Entwurf des 7. ARB vorstellen zu können. Sie können ihn über den Link am Ende dieser Seite abrufen. Ihr Interesse am Bericht zeigt, dass das Thema Armut und Reichtum eine breite Öffentlichkeit beschäftigt – und verdient hat.