Der 7. ARB Übersicht Berichtsentwurf Auftrag und Ziel Datenlage Gutachtergremium Beraterkreis Studien Bisherige Berichte Übersicht 6. ARB (2021) Übersicht Der Bericht Auftrag und Ziel Konzeption Datenlage Gutachtergremium Beraterkreis Stellungnahmen Studien 5. ARB (2017) Übersicht Der Bericht Auftrag und Ziel Konzeption und Struktur Datenlage Gutachtergremium Beraterkreis Studien 4. ARB (2013) 3. ARB (2008) 2. ARB (2005) 1. ARB (2001)
Gesellschaft Übersicht G01 Einkommensverteilung G02 Vermögensverteilung G03 Bevölkerungsstruktur G04 Lebenserwartung G05 Subjektiver Gesundheitszustand G06 Behinderung G07 Kinderbetreuung G08 Investitionen in Bildung G09 Bildungsniveau G10 Erwerbstätigkeit G11 Arbeitslosigkeit G12 Wohneigentum der privaten Haushalte G13 Wohnkostenbelastung G14 Äquivalenzgewichtete Wohnfläche G15 Mangelhafter Gebäudezustand G16 Beeinträchtigung durch Lärm, Luftverschmutzung G17 Politisches Interesse G18 Freiwillig Engagierte G19 Mangelnder sozialer Kontakt G20 Wahlbeteiligung Armut Übersicht A01 Armutsrisikoquote A02 Wirkung von Sozialtransfers A03 In Work Poverty A04 Langzeitarbeitslose und Langzeiterwerbslose A05 Mindestsicherung A06 Vorgelagerte Leistungen A07 Überschuldung A08 Wohnungslosigkeit A09 Materielle und soziale Deprivation A10 Frühe Schul- und Ausbildungsabgängerinnen bzw. Schul- und Ausbildungsabgänger A11 Ohne Berufsausbildung Reichtum Übersicht R01 Einkommensreichtum R02 Top-Vermögenseinkommensbezieher R03 Top-Nettovermögende R04 Steuerpflichtige mit Höchststeuersatz R05 Einkommensmillionäre R06 Einkommensanteil der Spitzenverdiener R07 Vermögensübertragungen
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Migrationshintergrund

Sollen neben Ausländerinnen und Ausländern auch Personen betrachtet werden, die als Deutsche zugewandert sind oder eingebürgert wurden, sowie jene, die Kinder von zugewanderten Eltern sind und damit nicht über eine eigene Migrationserfahrungen verfügen, wird in der Regel die Bezeichnung "Personen mit Migrationshintergrund" benutzt. Dabei wird weitgehend einheitlich die Definition des Statistischen Bundesamts verwendet, die der Auswertung des Mikrozensus zugrunde liegt. Das Statistische Bundesamt bezeichnet eine Person dann als "Person mit Migrationshintergrund", wenn

1. diese nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde
und 1950 oder später zugewandert ist und/oder
2. diese keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde.
3. Darüber hinaus haben Deutsche einen Migrationshintergrund, wenn ein Elternteil der
Person mindestens eine der unter (1.) oder (2.) genannten Bedingungen erfüllt.

Gemäß diesen Eigenschaften werden im Mikrozensus 2013 16,5 Mio. Personen mit Migrationshintergrund ausgewiesen, von denen 9,7 Mio. deutsche Staatsangehörige sind. Dabei wurden auch jene Kinder mitgezählt, die in den Haushalten mit Personen mit Migrationshintergrund leben. Damit sind auch Angehörige der dritten Generation in die Definition einbezogen, die weder selbst noch deren Eltern zugewandert sind.