Der 7. ARB Übersicht Auftrag und Ziel Datenlage Gutachtergremium Beraterkreis Studien Bisherige Berichte Übersicht 6. ARB (2021) Übersicht Der Bericht Auftrag und Ziel Konzeption Datenlage Gutachtergremium Beraterkreis Stellungnahmen Studien 5. ARB (2017) Übersicht Der Bericht Auftrag und Ziel Konzeption und Struktur Datenlage Gutachtergremium Beraterkreis Studien 4. ARB (2013) 3. ARB (2008) 2. ARB (2005) 1. ARB (2001)
Gesellschaft Übersicht G01 Einkommensverteilung G02 Vermögensverteilung G03 Bevölkerungsstruktur G04 Lebenserwartung G05 Subjektiver Gesundheitszustand G06 Behinderung G07 Kinderbetreuung G08 Investitionen in Bildung G09 Bildungsniveau G10 Erwerbstätigkeit G11 Arbeitslosigkeit G12 Wohneigentum der privaten Haushalte G13 Wohnkostenbelastung G14 Äquivalenzgewichtete Wohnfläche G15 Mangelhafter Gebäudezustand G16 Beeinträchtigung durch Lärm, Luftverschmutzung G17 Politisches Interesse G18 Freiwillig Engagierte G19 Mangelnder sozialer Kontakt G20 Wahlbeteiligung Armut Übersicht A01 Armutsrisikoquote A02 Wirkung von Sozialtransfers A03 In Work Poverty A04 Langzeitarbeitslose und Langzeiterwerbslose A05 Mindestsicherung A06 Vorgelagerte Leistungen A07 Überschuldung A08 Wohnungslosigkeit A09 Materielle Deprivation A10 Frühe Schulabgängerinnen und Schulabgänger A11 Ohne Berufsausbildung Reichtum Übersicht R01 Einkommensreichtum R02 Top-Vermögenseinkommensbezieher R03 Top-Nettovermögende R04 Steuerpflichtige mit Höchststeuersatz R05 Einkommensmillionäre R06 Einkommensanteil der Spitzenverdiener R07 Vermögensübertragungen
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Nettoäquivalenzeinkommen

Um Struktureffekte der Haushaltszusammensetzung beim Vergleich von Einkommen auszuschließen, wird bei Analysen zur Einkommensungleichheit zumeist das so genannte Nettoäquivalenzeinkommen herangezogen. Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein je nach Zahl und Alter der Haushaltsmitglieder gewichtetes Nettoeinkommen. Nach der in der Regel verwendeten neuen Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erhält der Haupteinkommensbezieher des Haushalts den Gewichtungsfaktor 1,0, alle übrigen Haushaltsmitglieder von 14 Jahren und älter den Faktor 0,5 und Personen unter 14 Jahren den Faktor 0,3. Ein Ehepaar mit 2 Kindern unter 14 hätte daher bei einem verfügbaren Einkommen von 4.500 Euro monatlich ein Äquivalenzeinkommen von 2.142,86 Euro (4.500/(1,0+0,5+2*0,3)=2.142,86). Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer alleinlebenden Person mit einem Einkommen von 2.142,86 Euro würde diesem Haushalt als gleichwertig angesehen werden.